In 2023 haben die Kirchenkreise Dinslaken, Duisburg, Essen, Gladbach-Neuss, Krefeld-Viersen, Oberhausen und Mülheim mit dem Landeskirchenamt und dem Hackhauser Hof einen gemeinsamen Bündelvertrag bezüglich der Lieferung von Strom und Gas unter dem besonderen Einsatz der Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie (HKD) abgeschlossen. Für 2025 ist eine erneute Bündelung der Energieverträge geplant, an der sich weitere Kirchenkreise beteiligen können. Die Bündelung der Energieverträge bietet im Bereich von Kosten, Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist sowie Rechnungsart und Verwaltungsaufwand viele Vorteile.
Interessierte können sich an die Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie (HKD), Herrn Ingo Kulling unter E-Mail ingo.kulling@hkd.de oder Tel. 0431 – 54448847 wenden. Er informiert über die Bündelung und erörtert Möglichkeiten einer Teilnahme. Weitere Informationen finden sich im Werbungsbrief, den die bisher beteiligten Kirchenkreise und Kirchengemeinden zusammen mit dem Landeskirchenamt, dem Hackhauser Hof und der HKD verfasst haben.
- HKD Werbungsbrief 0.5 MB