Fragen und Antworten zum Projekt Klima.Gerecht.2035

Die Landessynode hat 2022 beschlossen, dass alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die Landeskirche bis spätestens 2027 auf der Grundlage insbesondere ihrer Gebäudebedarfsplanung und ihrer Finanzprognose entscheiden, welche ihrer Gebäude sie langfristig benötigen. Die verbleibenden Gebäude sollen bis 2035 treibhausgasneutral ertüchtigt werden (Beschluss 19 der Landessynode 2022). Um alle Ebenen bei der Umsetzung zu unterstützen, wird laut Beschluss 58 der Landessynode 2023 die Landeskirche den Prozess zentral begleiten. Hier finden Sie neben Fragen und Antworten zum Thema auch den Projektplan mit Rollen und den Projektstrukturplan. Die entsprechenden Strukturen werden durch die Landeskirche sukzessive aufgebaut.

Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Projekt Klima.Gerecht

Fragen und Antworten – Übersicht

1. Was bedeutet „Netto-Null-Treibhausgasemissionen“?
2. Welche Gebäude werden in diesem Prozess erfasst?
3. Wer hat welche Rolle? Projektplan
4. Können Kirchenkreise den Prozess gemeinsam angehen?
5. Warum gibt es keinen detaillierten Zeitplan mit Zwischenzielen?
6. Gibt es ein „Muster“ für einen kreiskirchlichen Projektplan?
7. Welche Unterstützungsangebote der Landeskirche stehen zur Verfügung?
7.1 Gebäudebedarfsplanung
7.1.1 Angebot der Moschinski  Consult GbR
7.1.2 Angebot Gesellschaft für Projektentwicklung und Projektsteuerung für kirchliches Bauen in Baden mbH (ProKiBa).
7.2 Kommunikation/Marketing
7.3 Fördermittelberatung
7.4 Prozessberatung
8. Wer trägt die Kosten?
9. Was kann zum Kostenaufwand gesagt werden?
10. Wie soll mit Gebäuden umgegangen werden, die nicht mehr betrieben werden?
11. Warum eine neue Genehmigungspflicht für von Bauvorhaben von Kirchengemeinden?
12. Welche personellen Ressourcen sind auf landeskirchlicher Ebene vorgesehen?
13. Welche personellen Ressourcen könnten auf Kirchenkreisebene notwendig werden?
14. Klimaschutz und Denkmalschutz
15. Weitere Punkte zur Erledigung von Beschluss 19 der Landessynode 2022

16.Wie können wir den großen Herausforderungen gerecht werden?

 

1. Was bedeutet Netto-Null-Treibhausgasemissionen?
„Netto-Null-Emissionen“ bedeutet, dass etwaige Treibhausgasemissionen durch Maßnahmen, die der Atmosphäre Treibhausgas entziehen und es binden, z.B. durch land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen, kompensiert werden können. Dies sollte nur dann in Betracht kommen, wenn nach allen Kraftanstrengungen Treibhausgasemissionen bleiben, die nur mit unverhältnismäßig hohem Investitionsaufwand zu vermeiden wären. Eine beschränkte Möglichkeit, Treibhausgasemissionen zu kompensieren, ist in der EKD-Klimaschutzrichtlinie verankert. Bisher werden keine CO2-Senken gemessen, die durch Wälder und Boden entstehen.

2. Welche Gebäude werden in diesem Prozess erfasst?
Erfasst werden die Gebäude, die unmittelbar der kirchlichen Arbeit dienen. Dazu gehören insbesondere Kirchen, Gemeindezentren, Kindertagesstätten, Pfarrhäuser und Verwaltungsgebäude. Nicht erfasst werden Gebäude, die Dritten dauerhaft vollständig  zur Nutzung überlassen sind. Dazu gehören insbesondere vermietete Objekte. Auch hier gilt das Verursacherprinzip. Diese Abgrenzung liegt im Rahmen des Leitfadens der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) zur CO2-Bilanzierung. Die ausgeklammerten Gebäude werden auch im Rahmen des Energiecontrollings nicht erfasst. Das bedeutet nicht, dass eine durchgreifende Reduzierung von Treibhausgasemissionen insbesondere durch Wohngebäude nicht geboten wäre. Insbesondere im Bereich der Wohngebäude sorgen aber staatliche Regelungen und Wohnungsmarktmechanismen für die notwendigen Dynamiken, so dass sich dieser Prozess auf kirchliche Funktionsgebäude konzentrieren kann.

3. Wer hat welche Rolle?
Jede Ebene – Kirchengemeinde, Kirchenkreis, Landeskirche – trägt die Verantwortung
dafür, dass die Gebäude in ihrem Eigentum das Ziel erreichen. Das folgt aus der Aufgabenverteilung nach der Kirchenordnung, und insbesondere aus der Eigentümerschaft der Gebäude und der Ressourcenverteilung. Die Kirchenkreise steuern den Prozess. Sie geben Kirchengemeinden die erforderliche Unterstützung und tragen für ein stimmiges Gesamtergebnis Sorge. Die Landeskirche ist für gesamtkirchliche Prozesssteuerung verantwortlich und stellt den Kirchenkreisen Unterstützungsangebote zur Verfügung. Projektplan, Projektskizze und Projektstrukturplan beschreiben und veranschaulichen den Prozess und die Rollen.

4. Können Kirchenkreise den Prozess gemeinsam angehen?
Wenn von „Kirchenkreis“ die Rede ist, bedeutet das nicht, dass Kirchenkreise nicht gemeinsam agieren könnten. Etwa, um ihre Kräfte zu bündeln, regionalen Gesichtspunkten, vorhandenen Kooperationen oder avisierten Fusionen Rechnung zu tragen.

5. Warum gibt es keinen detaillierten Zeitplan mit Zwischenzielen?
Die Ausgangspositionen in den Kirchenkreisen sind unterschiedlich. Der Ausprägungsgrad, mit dem systematische Gebäudebedarfsplanung und energetische Gebäudeertüchtigung betrieben worden ist, variiert. Der Aufwand, den die Kirchenkreise für die Gebäudebedarfsplanung treiben müssen, wird eine Bandbreite aufweisen. Während die Finanzanalyse aufgrund vorhandener Daten mit verhältnismäßig wenig Aufwand durch alle zu bewerkstelligen ist, kann etwa die Analyse der Gebäude im Blick auf ihre Funktionalität unterschiedlich viel Arbeit machen. Das hängt insbesondere davon ab, wie gut die Datenlage ist (z.B. Pläne). Auch der Aufwand für die Beurteilung des energetischen Ist-Zustandes hängt wesentlich von der Datenlage ab. Weitere Faktoren dürften eine unterschiedliche Gebäudestruktur und die qualitativen und quantitativen personellen Ressourcen sein, die zur Verfügung stehen. Es ist vor diesem Hintergrund sicher davon auszugehen, dass es unterschiedliche Tempi geben wird. Über „Gebäudebedarfsplanung bis spätestens 2027“ und „Gebäudeertüchtigung bis spätestens 2035“ können deshalb keine Meilensteine gesetzt werden. Ggf. können die Kirchenkreise Zwischenziele in ihren Projektplänen definieren.

6. Gibt es ein „Muster“ für einen kreiskirchlichen Projektplan?
Aus den unter Nr. 5 genannten Gründen dürfte das kaum möglich sein. Es bietet sich an, die „vertikale Kommunikation“ (Vernetzung) u.a. zu nutzen, um Projektpläne breit bekannt zu machen. So können die Kirchenkreise ggf. voneinander profitieren.

7. Welche Unterstützungsangebote der Landeskirche stehen zur Verfügung?

7.1 Gebäudebedarfsplanung
Die Landeskirche benennt zwei Möglichkeiten für eine externe Unterstützung für die Gebäudebedarfsplanung: Ein Angebot der Moschinski Consult GbR sowie ein Angebot der Gesellschaft für Projektentwicklung und Projektsteuerung für kirchliches Bauen in Baden mbH (ProKiBa). Vergleichbare Leistungen bieten auch andere Beratungsunternehmen an. Die gewählte Methode muss im Kirchenkreis einheitlich sein. In der Wahl der Methode bzw. der Wahl eines Beratungspartners bleiben die Kirchenkreise frei.

7.1.1 Angebot der Moschinski Consult GbR
Dieses Angebot beinhaltet verschiedene Tools. Damit wird die Finanzentwicklung mit den hauptsächlichen Kostenfaktoren abgebildet, die Funktionalität der Gebäude und ihr energetischer Zustand werden systematisch erfasst. Die Gebäude werden unter den genannten Kriterien jeweils in ein Ranking gebracht. Zusammen mit der Gemeindemitgliederentwicklung stehen damit wesentliche Informationen zur Verfügung, um verantwortlich über Erhalt/Ertüchtigung oder Aufgabe von Gebäuden entscheiden zu können. Unabhängig davon wird es ggf. weitere und auch übergreifende Gesichtspunkte geben, die in die Entscheidungsfindung einfließen. Die Methode wird in zwei Pilotkirchenkreisen – Jülich und Köln-Nord – mit gutem Erfolg erprobt. Die Erfahrungen werden zu ihrer Weiterentwicklung genutzt. Schon jetzt lässt sich sagen, dass sich das Vorgehen insbesondere im Blick auf Transparenz/Nachvollziehbarkeit; Beherrschbarkeit/Komplexitätsreduktion und Flexibilität (Szenarien, Fortschreibung) bewährt. Im Rahmen der Erprobungen werden auch an ausgewählten Objekten baukonstruktive Konzepte als Hilfestellung entwickelt, um an die Gebäudevorauswahl (Stufe 1) die Endauswahl (Stufe 2) anschließen zu können. Aus den in diesem Zuge gewonnen Erkenntnissen sollen nach Möglichkeit Standards abgeleitet werden, die zu einer vereinfachten Bewertung von Gebäuden im Rahmen von Stufe 2 führen. Ggf. erfährt die Methode eine entsprechende Erweiterung. Die als Anlage beigefügte Präsentation skizziert das Vorgehen. Die Angabe von endgültigen Preisen ist noch nicht möglich. Nach Abschluss der Pilotanwendungen wird absehbar, welcher Grad an Vereinfachung/Standardisierung über das Finanztool und das Planungstool sowie über die Erfassung des energetischen Zustandes hinaus erreichbar ist.

7.1.2 Angebot Gesellschaft für Projektentwicklung und Projektsteuerung für kirchliches Bauen in Baden mbH (ProKiBa).
Die badische Landeskirche verfügt über langjährige Erfahrungen in der Gebäudebedarfsplanung. Die Gesellschaft – Alleingesellschafterin ist die badische Landeskirche – bietet an, ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus den entsprechenden Prozessen in Beratungsprozesse einzubringen. Das Angebot ist einer Präsentation im Detail zu entnehmen.

7.2 Kommunikation/Marketing
Klimaschutz berührt die Identität der Evangelischen Kirche im Rheinland. Im Rahmen der Kommunikation gilt es, dies im Bewusstsein zu halten, um die Energie aufzubringen, die für die Bewältigung der Herausforderungen notwendig ist. Das Ziel wird nur zu erreichen sein, wenn sich alle Akteurinnen und Akteure umfassend mit ihm identifizieren. Der Weg zur Treibhausgasneutralität wird u.a. nur erfolgreich sein, wenn er nicht vor allem als „synodal verordnet“ und „von oben“ erlebt wird. Es gilt vielmehr, die inneren Antriebskräfte zu stimulieren, damit die Herausforderungen als die ureigenen angenommen werden. Daneben gilt es, durch gute Kommunikation eine gegenseitige, barrierearme, praktische Unterstützung zu fördern. Mit der Agentur „Gute Botschafter“ ist die Kampagne „Klima.Gerecht.2035“ entwickelt worden. Zentrales Anliegen ist, dass gute Beispiele aus der Praxis allgemein bekannt gemacht werden. Diese Leuchtturmprojekte dienen als Vorbild und regen zur Nachahmung an.  Als weiterer Schwerpunkt soll die gegenseitige kollegiale Unterstützung auf Kirchenkreisebene gefördert werden. Dazu wurde ein Forum auf EKiR.Intern eingerichtet, das den gegenseitigen Austausch ermöglicht und die Kommunikation untereinander anregt. Insbesondere sollen Klimaschutzmanager*innen, Klimaschutzkoordinator*innen und Energiemanager*innen auf Kirchenkreisebene untereinander vernetzt werden. Die Plattform erreicht ihren Mehrwert, wenn eine breite aktive Beteiligung erzielt wird. Informationen werden den Akteur*innen regelmäßig über verschiedene Medien, wie z.B. ekir.de, Intranet, Webseite, EKIR.info, Videoclips, Podcasts, Social Media, Online-Informationsveranstaltungen etc. bereitgestellt.

7.3 Fördermittelberatung
Die Kirchenkreise erhalten Hilfestellungen, um staatliche Fördermöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Für die Umsetzung sind ebenso die Landeskirche wie auch die Kirchenkreise verantwortlich. Der Förder.Weg.Weiser der Evangelischen Kirche im Rheinland verschafft einen ersten guten Überblick über bundes- und länderspezifische Förderprogramme, berücksichtigt allerdings EU-Fördermittel (Bsp. LEADER; ELER) sowie Stiftungen (z.B: DBU) nicht. Das Instrument wird in Kooperation mit anderen kirchlichen Partnern weiterentwickelt. Unterstützungsangebote beziehen sich auf verwaltungsrechtliche bzw. betriebswirtschaftliche Aspekte, die Projektorganisation und das Vergaberecht. Damit ist die Unterstützungstiefe begrenzt. Verantwortliche in Kirchenkreisverwaltungen übernehmen die Antragsstellung und Projektkoordination für die Kirchengemeinden. Sie erhalten Informationsmaterial, Vorlagen und Fortbildungsangebote des Landeskirchenamtes. Das Landeskirchenamt baut ein Netzwerk auf, um gegenseitige Unterstützung durch kollegiale Beratung zwischen Wissensträgerinnen und -trägern in Kirchenkreisen zu fördern. Es stößt eine Meinungsbildung in den Kirchenkreisen an, ob regionale Kompetenzzentren gewünscht werden, in denen das Fördermittelmanagement gebündelt wird, um Erfahrungswissen aufzubauen bzw. unmittelbar breit nutzbar zu machen.

7.4 Prozessberatung
Die Prozessgestaltung auf Kirchenkreisebene muss ggf. extern unterstützt werden. Die Ausgangslage in den Kirchenkreisen unterscheidet sich. Deshalb wird kein Standardprozess vorgegeben. Externe Beratende müssen neben ihrer Beratungskompetenz ein gutes Verständnis für wesentliche strukturelle und kulturelle Gegebenheiten in der Evangelischen Kirche im Rheinland mitbringen. Die Landeskirche entwickelt ein Angebot, mit der sie geeignete externe Beratung vermittelt. Sie sorgt für die notwendige Information der Beratenden und stellt den Erfahrungsaustausch untereinander sicher. Die Erkenntnisse aus Beratungsprozessen sollen breit nutzbar gemacht werden, um das Unterstützungsangebot ggf. anforderungsgerecht anzupassen. Weiterer Beratungsbedarf kann auf gemeindlicher Ebene anfallen. Dieser kann von den Gemeinden durch marktgängige externe Unterstützung oder auch durch die landeskirchliche Gemeindeberatung gedeckt werden. Angebot der Firma Kienbaum.

7.5 Arbeitshilfe theologisch-geistliche Aspekte
Eine Arbeitshilfe soll dabei unterstützen, die theologisch-geistlichen Dimensionen in den Prozess einzubeziehen. Die Arbeitshilfe soll helfen, im Bewusstsein zu halten, was uns antreibt, uns der großen Herausforderung „Treibhausgasneutralität“ zu stellen. Die Klimaschutzfrage berührt als Teil des sozial-ökologischen Transformationsprozesses die kirchliche Identität. Der Prozess kann deshalb kein nur „technischer“ sein. Die Arbeitshilfe soll ferner Hilfestellung bieten, theologisch-geistliche Aspekte im Rahmen des Abwägungsprozesses zu berücksichtigen, welche Gebäude weiter betrieben werden sollen. Die Arbeitshilfe soll im Übrigen thematisieren, wie im geschwisterlichen Miteinander unweigerlich auftretende Konflikte bearbeitet werden können.

8. Wer trägt die Kosten?
Die Finanzverantwortung folgt aus der Finanzverfassung und der Gebäudeverantwortung. Neben den vorhandenen Finanzausgleichsmechanismen wurden bisher keine weiteren vereinbart.

Im Zuge der Beratungen der Landessynode wurde die Befürchtung geäußert, dass Kirchengemeinden oder Kirchenkreise angesichts von Herausforderungen, die mit dem Weg zur Treibhausgasneutralität verbunden sein können, überfordert und in ihrer Handlungsfähigkeit bedroht werden könnten. Es wurde gefordert, dieser Gefahr im Prozessverlauf hohe Aufmerksamkeit zu schenken. Daraus resultierte ein Arbeitsauftrag an die Kirchenleitung, „solidarische Möglichkeiten der Prozessbegleitung und Unterstützung zum Erhalt der Handlungsfähigkeit von Kirchenkreisen zu erarbeiten und die Ergebnisse den kommenden Landessynoden vorzulegen.

9. Was kann zum Kostenaufwand gesagt werden?
Schon die unterschiedlichen Ausgangslagen (z.B. Leistungsportfolio und -fähigkeit der Verwaltung, Datenlage, Gebäudestruktur etc.) lassen keine Aussagen zu voraussichtlichen Kosten des Prozesses und der Ertüchtigung von Gebäuden zu. Auch die Frage, inwieweit der Prozess zusätzlichen Personalbedarf auslöst, kann nur in Kenntnis der spezifischen Verhältnisse und Erfordernisse vor Ort beantwortet werden. Prognosen zu Investitionsaufwänden setzen eine gute Kenntnis des Zustandes aller (verbleibenden) Gebäude voraus. Diese Daten werden erst im Laufe dieses Prozesses gewonnen. Schließlich lässt die Vulnerabilität des Finanz- und Baumarktes (Preisentwicklung bei Baustoffen und Bauleistungen) keine seriösen Prognosen zu. Sicher ist aber, dass die in diesem Prozess angestrebte Reduzierung und Optimierung des Gebäudebestandes auch unabhängig vom Ziel „Treibhausgasneutralität“ unumgänglich ist, um die längerfristige Finanzierbarkeit der kirchlichen Arbeit zu sichern.

10. Wie soll mit Gebäuden umgegangen, die nicht mehr betrieben werden?
Das müssen grundsätzlich – wie bisher – die jeweiligen Gebäudeeigentümerinnen entscheiden. Es ist damit zu rechnen, dass im Laufe des Prozesses eine erhebliche Zahl an Gebäuden aufgegeben wird. Wegen der überragenden Bedeutung eines verantwortlichen Umgangs mit Immobilienvermögen spricht viel dafür, eine professionelle Immobilienentwicklung zu betreiben. Die Bildung regionaler Kompetenzzentren von Kirchenkreisen könnte eine vielversprechende Option sein. Es liegt in der Verantwortung der Kirchenkreise, ggf. entsprechende Strukturen/Kooperationen zu schaffen.

11. Warum eine neue Genehmigungspflicht für Bauvorhaben von Kirchengemeinden?
Bauvorhaben, Instandsetzungen, der Austausch von Kälte- bzw. Wärmeerzeugern, Energieeffizienzmaßnahmen und andere energierelevante Maßnahmen unterliegen befristet einer Genehmigungspflicht durch den Kreissynodalvorstand – bis die Gebäudebedarfsplanungen im Kirchenkreis abgeschlossen sind. Auf diese Weise soll Vorsorge getroffen werden, mögliche Fehlinvestitionen zu vermeiden. Die rechtliche Regelung ist in der Wirtschafts- und Verwaltungsordnung verankert (§52, Abs.4 WiVO).

12. Welche personellen Ressourcen sind auf landeskirchlicher Ebene vorgesehen?
Die beiden durch Drittmittel geförderten befristeten Stellen für Klimaschutzmanager/Klimaschutzmanagerinnen sollen über den Förderzeitraum hinaus fortgeführt werden. Hier liegt der Schwerpunkt in Beratungs- und Vernetzungsarbeit. Ferner sollen die Erfahrungen der Kirchenkreise im Prozess gesammelt werden, insbesondere um die Wirksamkeit der Unterstützungsmaßnahmen beurteilen und ggf. nachsteuern zu können. Weitere Personalkapazität wird erforderlich für die Projektleitung, insbesondere für das Monitoring und die Umsetzung des Kommunikationskonzepts und das Berichtswesen sowie dafür, federführend die Weiterentwicklung von Tools zur Gebäudebedarfsplanung voran zu treiben. Hier wird von einer Vollzeitstelle und Assistenzunterstützung (0,5) ausgegangen. Sachkosten fallen in noch unbekannter Höhe für externe Beratung zur Weiterentwicklung der Tools der Gebäudebedarfsplanung und der Umsetzung des Kommunikationskonzeptes an. Diese werden zunächst aus dem durch die Landessynode 2022 zur Verfügung gestellten geplanten Überschuss des Haushaltsjahres 2022 gedeckt.

13. Welche personellen Ressourcen könnten auf Kirchenkreisebene notwendig werden?
Das lässt sich nur unter umfassender Beurteilung der Ausgangslage vor Ort sagen (siehe auch Antwort zu Nr. 9). Die Erfahrung zeigt, dass Aufgaben wie Energiecontrolling, Berichterstattung zum Monitoring, Koordination der Gebäudebedarfsplanung, Erfassung oder Bereitstellung von Daten für die Gebäudebedarfsplanung, Beratung von Kirchengemeinden zum weiteren Vorgehen, Beantragung von Fördermitteln, Kommunikation über den Fortgang des Prozesses mit Kirchengemeinden und der Öffentlichkeit nicht ohne beruflich Beschäftigte erledigt werden können. Es empfiehlt sich, über die Nationale Klimaschutzinitiative eine Personalstelle fördern zu lassen. Gefördert werden derzeit je nach gewähltem Schwerpunkt Klimaschutzmanager*innen, Klimaschutzkoordinator*innen oder Energiemanager*innen.

14. Klimaschutz und Denkmalschutz
Im Rahmen der Beratungen der Landessynode 2022 sind Fragen aufgekommen, welche Möglichkeiten bei denkmalgeschützten Gebäuden bestehen. Auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität der kirchlichen Gebäude wird oft ein Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Denkmalschutz gesehen. Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass der langfristige Erhalt von Gebäuden, wie es der Denkmalschutz als Ziel formuliert, auch dem Klimaschutz dient, da „graue Energie“ gespart und Materialressourcen geschont werden. Auch an denkmalgeschützten Gebäuden sind Veränderungen möglich, sie bedürfen jedoch einer Erlaubnis und guter Abstimmung. Oft funktionieren keine Standardlösungen, wie das Aufbringen einer Wärmedämmung auf die Außenfassade, aber eine Verbesserung des Wärmeschutzes gelingt vielleicht mit Innendämmung oder Kastenfenstern. Insbesondere bei der Beheizung der denkmalgeschützten Kirchengebäude können aber auch neue Wege beschritten werden, um sie treibhausgasneutral betreiben zu können. Das häufig sehr große Raumvolumen wird vielleicht nicht mehr vollständig erwärmt werden müssen, zumal dies in vielen Fällen für nur wenige Nutzungsstunden in der Woche geschieht. Erste Erfolge können schon mit der Absenkung der Raumtemperatur um ein bis zwei Grad Celsius erreicht werden, denn damit können bereits fünf bis zehn Prozent der Energie eingespart werden. Auch die verstärkte Nutzung von sogenannten Winterkirchen während der kalten Jahreszeit ist an vielen Orten bereits erprobt. Dort, wo Gemeindesäle leichter temperierbar und besser gedämmt sind als die Kirche, sollte diese Möglichkeit erwogen werden. Zur Erreichung des treibhausgasneutralen Betriebes wird zu überlegen sein, wie auf die Warmluftheizung für das gesamte Kirchenvolumen verzichtet und in Richtung einer gezielten körpernahen Temperierung umgestellt wird (Strahlungswärme über Kissen, Bankheizung etc.). Diese müssen dann mit Strom betrieben werden, der ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt – vielleicht sogar von einer eigenen Photovoltaikanlage erzeugt. Die Genehmigung von Photovoltaikanlagen auf Denkmälern wird von den Denkmalbehörden derzeit noch sehr stark als Einzelfallentscheidung betrachtet, wobei die Weitenwirkung und die Qualität der gestalterischen Lösung beurteilt werden. Es ist festzustellen, dass hier die technische Entwicklung immer besser in die Dachflächen integrierbarer Module neue Möglichkeiten eröffnet und überzeugende gestalterische Lösungen auch genehmigungsfähig werden. Der Staat hat sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Das bedeutet unter Umständen auch, dass eine Neugewichtung von Zielen erfolgen muss, die ggf. in Spannung zueinanderstehen. Dieser Prozess ist im Gange und könnte in absehbarer Zeit die Praxis verändern.

15. Weitere Punkte zur Erledigung von Beschluss 19 der Landessynode 2022
Die Verpflichtungen zur Überprüfung und Optimierung von Heizungsanlagen (Heizungscheck) und zum Bezug von Strom, der ausschließlich aus regenerativen Quellen erzeugt worden ist, sollten gesetzlich verankert werden. Das ist durch Änderung der Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung (WiVO) geschehen. Über die Umsetzung wurde in §19a der Richtlinie der WiVO aufgenommen. Die von der Landessynode aufgeworfene Frage, wie eine Strategie zur Finanzierung der Treibhausgasneutralität für Gebäude aussehen kann, „die von Gemeinden oder Kirchenkreisen diakonischen Trägern etc. zur Nutzung überlassen sind“, muss noch bearbeitet werden.

16. Wie können wir den großen Herausforderungen gerecht werden?

Der Prozess „Klima.Gerecht.2035“ wurde in den Beratungen der Landessynode 2023 als exemplarisch eingestuft für komplexe gesamtkirchliche Aufgaben, deren Bewältigung alle Ebenen in einer Weise herausfordert, die ggf. Veränderungen in der Zusammenarbeit erfordert. Das Thema wird deshalb zum Anlass genommen, eine grundsätzliche Debatte anzustoßen (Nr. 7 des Beschlusses).