Online-Veranstaltungen- Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

Online-Informationsveranstaltung, am  7. November 2023, 11-12.30 Uhr

Christian Dahm vom Netzwerk Energie und Kirche wird wie bereits im vergangenen Jahr über die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative informieren. Dazu laden wir die interessierten hauptamtlich Tätigen herzlich zu einer Online-Veranstaltung ein. Dabei geht es um die Förderung von Personalstellen für Klimaschutzmanager*innen, Klimaschutzkoordinator*innen und Energiemanager*innen auf Kirchenkreisebene. Vorab können Sie sich unten über die verschiedenen Möglichkeiten informieren.

Anmeldung : https://events.crm.ekir.de/civiremote/event/571/register

Neuigkeiten zu Fördermitteln

Online-Informationsveranstaltung, am 21. November 2023, 18-19 Uhr

Über das Portal der EKiR haben alle Kirchengemeinden Zugriff auf den Förder.Weg.Weiser. Die Datenbank unterstützt bei der Suche nach passenden Förderprogrammen des Bundes und der Länder. Christian Dahm vom Netzwerk Energie und Kirche wird über verschiedene Förderangebote, insbesondere die neu hinzugekommen sind, informieren. Zu der Veranstaltung sind sowohl hauptamtlich Tätige als auch interessierte Ehrenamtliche herzlich eingeladen.

Anmeldung : https://events.crm.ekir.de/civiremote/event/573/register

Nationale Klimaschutzinitiative

Die Bundesregierung hat im Januar 2022 eine neue Kommunalrichtlinie in Kraft gesetzt, mit der vermehrt Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert werden. Mit der Richtlinie werden kommunale und kirchliche Akteurinnen und Akteure unterstützt, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.

„Die NKI wurde 2008 ins Leben gerufen. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen“, so heißt es auf der Webseite Klimaschutz.de. In der Evangelischen Kirche im Rheinland werden seit 2019 zwei Klimaschutzmanagerstellen durch die NKI gefördert.

Die Förderprogramme bieten verschiedene Optionen, die auch von Kirchenkreisen genutzt werden können, um dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2035 näher zu kommen. Antragstellende aus Braunkohlegebieten erhalten in der Regel sogar höhere Förderquoten von bis zu 90 Prozent.

Die positiven Effekte schützen nicht nur das Klima, sondern entlasten den kirchlichen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Außerdem kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.

Unter anderem gibt es folgende Fördermöglichkeiten für Personalstellen auf Kirchenkreisebene:

Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements

Gefördert werden die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts und die begleitende Umsetzung erster Maßnahmen durch ein Klimaschutzmanagement. Die Förderung läuft in der Regel über 24 Monate, mit einer Förderquote von 70 Prozent. Danach ist eine Anschlussförderung zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Konzept für 36 Monate möglich. Die Förderquote beträgt üblicherweise 40 Prozent.

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-von-klimaschutzkonzepten-und-einsatz-eines-klimaschutzmanagements

Einrichtung einer Klimaschutzkoordination

Klimaschutzkoordinatoren, die auf Kirchenkreisebene angestellt werden, unterstützen die Ebene darunter, d.h. Gemeinden bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Ziel der Klimaschutzkoordination ist es, die zu betreuenden Einheiten durch Know-how, Fachwissen und organisatorische Unterstützung zu befähigen, selbst aktiv zu werden.  Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 48 Monate, mit einer Quote von 70 Prozent. Es müssen von mindestens 25 Prozent der Organisationseinheiten (d.h. Gemeinden) des Antragstellers formlose Teilnahmeerklärungen vorliegen. Für diese Förderung ist kein eigenes Klimaschutzkonzept notwendig.

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/einrichtung-einer-klimaschutzkoordination

Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements

Gefördert werden die erstmalige Implementierung sowie die Erweiterung eines Energiemanagements. Das EMS soll durch kontinuierliche Erfassung und Steuerung von Energie-Verbrauchsdaten zur kontinuierlichen Reduzierung der Energieverbräuche führen. Mit Hilfe externer Dienstleister und/oder einer zusätzlichen Personalstelle sollen organisatorische Strukturen in der Verwaltung verankert werden. Die Förderung läuft über 36 Monate, mit einer Förderquote von 70 Prozent.

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/implementierung-und-erweiterung-eines-energiemanagements

Beratungsangebote

Der Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH berät konkret zu den Details der Kommunalrichtlinie und unterstützt bei der Antragstellung. Das Beratungsangebot finden Sie hier. Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) bietet zudem regelmäßig Webinare, in denen die Antragstellung erläutert wird, an. Eine grundsätzliche Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln für Personalstellen bietet das Netzwerk Energie und Kirche.

 

Weitere Förderangebote der NKI:

·         Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz

·         Implementierung eines Umweltmanagements

·         Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen

·         Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke

·         Erstellung von Machbarkeitsstudien

·         Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts

·         Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement

Informieren Sie sich hier über die vielfältigen Förderprogramme der NKI.

Faltblatt (K)Eine Glaubenssache: Religionsgemeinschaften und Klimaschutz. Die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie

Überblick Förderquoten der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums

Förder.Weg.Weiser

In unserer Datenbank Förder.Weg.Weiser finden Sie weitere Förderprogramme des Bundes und der Länder, um Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.