Investieren – und dabei Werte beachten

  • Theresa Demski

Die Evangelische Kirche im Rheinland investiert. „Wie andere Organisationen auch ist die Kirche gehalten und verpflichtet, mit den anvertrauten Mitteln so zu wirtschaften, dass ihr Wert nicht fahrlässig sinkt“, heißt es im Haushaltsplan der EKiR. Und deswegen wird das Vermögen nicht nur in Gebäude, sondern auch in Geldanlagen investiert – in Form von Anleihen, Renten und Aktien. Das Geld beginnt zu arbeiten.

Für jeden investierten Euro gelten die Anlagerichtlinien der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die sollen sicherstellen, dass mit dem investierten Geld keine Unternehmen oder Staaten unterstützt werden, die Menschenrechte missachten, Krieg fördern oder der Umwelt schaden.

Evangelische Kirche hat gemeinsame Standards entwickelt

Bereits 2016 hat die Evangelische Kirche im Rheinland diese Anlagerichtlinien formuliert – und dabei acht Ausschlusskriterien formuliert. Im Juli 2020 wurden die Richtlinien neu gefasst und im Umfang verschlankt. Diese Verschlankung hat allerdings keinen Einfluss auf die Qualität der Forderungen, die Kirche an Investitionen stellt. Im Gegenteil. Mit der Neuerung reagiert die Evangelische Kirche im Rheinland – wie schon zuvor die Partner aus Westfalen – auf bundesweite Entwicklungen: Nachdem die Kirchen in Westfalen, in Bayern und im Rheinland lange als Vorreiter bei der Formulierung von Anlagerichtlinien galten, hat auch die Evangelische Kirche in Deutschland inzwischen Leitlinien entwickelt. Mit dem Arbeitskreis Kirchlicher Investoren (AKI) wurde ein Gremium errichtet, das gemeinsame Standards aufstellt und diese stetig weiterentwickelt. Die eigenen Richtlinien verbindet die Rheinische Landeskirche nun mit dem entstandenen „EKD-Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlagen in der evangelischen Kirche“.

Zusammenarbeit mit KD-Bank und Versorgungskasse

Statt eigene Ausschluss- und Begrenzungskriterien für Investitionen zu formulieren, greift die EKiR auf die gemeinsamen EKD-Richtlinien zurück. Änderungen dieser Richtlinien werden automatisch übernommen. Auch auf die bisherige Definition von Bonitätskriterien verzichtet die EKiR. Stattdessen verweisen die Richtlinien auf die an den Finanzmärkten eingeführten Risikoklassen. Die neuen Anlagerichtlinien sind außerdem synchronisiert mit den Kriterien der Bank für Kirche und Diakonie und der Versorgungskassen.

Vermögen der Kirche hat dienende Funktion

Im Kern gelten weiter die vertrauten Bewertungsgrundlagen, die 2016 in den Anlagerichtlinien formuliert wurden: 1. Das Vermögen der Kirche hat dienende Funktion. Das gesamte Geldvermögen soll dem kirchlichen Auftrag entsprechend angelegt und verwaltet werden. 2. Die Anlagestrategie ist darauf gerichtet, eine möglichst große Sicherheit bei angemessener Rentabilität des Geldvermögens zu erreichen. 3. Die Anlagestrategie soll darauf ausgerichtet werden, die notwendige Liquidität zu sichern.

Das Papier „Wirtschaften für das Leben“ fordert: Das gesamte Vermögen der verfassten Kirche soll nach Nachhaltigkeitskriterien angelegt werden. Die Überzeugung der Autoren ist es, dass auch Kirchen mit ihrer Anlagepolitik Unternehmen zu nachhaltigem Wirtschaften bewegen können.

 

INFO

Nach dem Beschluss der Kirchenleitung, informierte die Evangelische Kirche im Rheinland am 15. Juli 2020 über die zweite Änderung der Richtlinie zur Wirtschafts- und Verwaltungsordnung – und damit über die Neufassung der Anlagerichtlinien. Mit dem gleichen Tag wurden die neuen Vorgaben gültig.

Anlagerichtlinien der Evangelischen Kirche im Rheinland

Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche