Mobil mit dem Dienstrad

Das Landeskirchenamt bietet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Leasing von Diensträdern an. Das Verfahren bietet für beide Seiten Vorteile, die Räder können vor allem auch zu privaten Zwecken genutzt werden.

Bike-Leasing fördert Fahrradmobilität

Mit dem Angebot des Bike-Leasings fördert das Landeskirchenamt seit Herbst 2016 die Fahrradmobilität seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.„Damit nehmen wir einen Beschluss der Landessynode 2016 zum nachhaltigen Konsum auf“, sagt Verwaltungsdirektor Rüdiger Rentzsch. „Neben ökologischen und gesundheitlichen Zielen ist das Angebot auch aus finanziellen Gründen attraktiv.“ Wie bei Dienstwagen können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Dienstfahrräder zur privaten Nutzung überlassen. Das zu versteuernde Einkommen sowie Steuern und Sozialabgaben der Beschäftigten verringert sich, weil deren Kostenanteil am Leasingverfahren vom Brutto-Gehalt einbehalten wird, Entsprechend reduziert sich auch der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben.

Auch Pfarrerinnen und Pfarrer können Bike-Leasing nutzen

Auch Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte können nach einem Beschluss der Kirchenleitung am Bike-Leasing-Modell teilhaben. Ihr finanzieller Vorteil fällt geringer aus, da sie keine Sozialabgaben entrichten.

Einfache Abwicklung

In der Praxis sieht Bike-Leasing wie folgt aus: Der Arbeitgeber kooperiert mit einem Unternehmen, das die Betreuung und weite Teile der Abwicklung des Angebotes übernimmt. Es gibt inzwischen eine Reihe von Anbietern, zum Beispiel mein.dienstrad.de, jobrad.de, businessbike.de. Beschäftigte suchen sich bei einem Fahrradhändler ein Rad aus. Zwischen Händler und Leasing-Unternehmen wird ein Kooperationsvertrag geschlossen. Der Arbeitgeber wiederum least das Rad vom Unternehmen und stellt es der Arbeitnehmerin, dem Arbeitnehmer per Überlassungsvertrag zur Verfügung.

Private und dienstliche Nutzung

Ob das Fahrrad für dienstliche oder private Zwecke genutzt wird, ist nicht von Belang. Insbesondere gibt es keinen Zwang, das Fahrrad für den Weg zur Arbeit oder dienstlich zu nutzen. Entsprechend gibt es keine Dokumentationspflichten wie etwa ein Fahrtenbuch. Von Leasinggebern wird der Abschluss einer Versicherung verlangt. Sie machen entsprechende Angebote. Im Wesentlichen wird das Diebstahlrisiko abgesichert, es kann auch ein Pannendienst abgedeckt werden.

Kauf am Ende des Leasing-Zeitraums

Am Ende des Leasing-Zeitraums – üblich sind drei Jahre – wird der Arbeitnehmerin, dem Arbeitnehmer das Rad in der Regel zum Restwert von zehn Prozent zum Kauf angeboten. Ein vertraglicher Anspruch besteht jedoch nicht. Am Bike-Leasing Interessierte Kirchengemeinden und Kirchenkreise erhalten weitere Informationen beim Verwaltungsdirektor des Landeskirchenamts Rüdiger Rentzsch, E-Mail: ruediger.rentzsch@ekir.de.

Übernommen aus ekir.info, Ausgabe Juni 2017