Erfahrungen aus dem Projekt Dreifaltigkeitskirche der evangelischen Kirchengemeinde Aachen
Die seit einigen Jahren andauernden Überlegungen zur Steigerung der Energieeffizienz haben, unterstützt durch die entsprechenden Beschlüsse der Landessynode, in der Kirchengemeinde Aachen dazu geführt, dass neben der Optimierung der Heizungen in Bezug auf den Anschluss an Fernwärme ein Programm zur Ertüchtigung geeigneter Dächer mit Photovoltaikanlagen initiiert und in die Haushaltsplanungen für die kommenden Jahre aufgenommen wurde.
Nach vorläufigen Untersuchungen, welche Dächer aufgrund ihrer Ausrichtung und ihres Zustands besonders geeignet sind, wurde die denkmalgeschützte Dreifaltigkeitskirche als erstes Projekt ausgewählt. Hintergrund dafür war eine aus bauaufsichtlichen Gründen erforderliche Verklammerung aller Ziegel, sodass Synergieeffekte im Hinblick auf das Gerüst genutzt werden konnten.
Die zwischen 1897 und 1899 erbaute Kirche steht seit 1984 unter Denkmalschutz. Der Wiederaufbau nach massiven Kriegsschäden, insbesondere des Hauptschiffs, erfolgte von 1953 bis 1955 in reduzierter Form, sowohl im Innenraum als auch im Dach. Nach einer Neueindeckung des Hauptdaches 2002/03, der anschließenden Sanierung der Turmhaube sowie Um- und Anbauten von 2014 bis 2016 dient die Kirche seitdem als „Erprobungsraum Junge Kirche Aachen“.
Da mit einem ungestörten, richtig ausgerichteten und geneigten Dach ideale Rahmenbedingungen gegeben waren, konnte das energetische Konzept dank der konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Energieberater der Gemeinde und dem Dachdeckerbetrieb, der das Dach kennt, schnell und unkompliziert erstellt und zur Realisierung gebracht werden.
Die bisherigen denkmalrechtlichen Abstimmungen bei diesem Bau verliefen immer sehr kurzfristig und unkompliziert, weshalb planungsseitig die Erwartung bestand, dass die erforderliche Genehmigung für die Photovoltaikanlage ebenfalls vergleichsweise pragmatisch ablaufen würde. Dies ist nicht zuletzt der konstruktiven und kollegialen Zusammenarbeit zwischen der Kirchengemeinde und der unteren Denkmalbehörde zu verdanken, wobei die Kirchengemeinde in der festen Überzeugung handelte, hier das Richtige zu tun.
Die detaillierten Anforderungen der Denkmalpflege haben jedoch deutlich gemacht, dass der Schutz des Denkmals unstrittig im Vordergrund der Auseinandersetzung stand und die – jederzeit reversible – Photovoltaikanlage als Störfaktor wahrgenommen wurde. Wesentliche Punkte, die gefordert und in die Genehmigung aufgenommen wurden, sind durchgehend mattschwarze Oberflächen und Konstruktionsbauteile sowie der Verzicht auf Veränderungen am Dachstuhl. Diese intensiven Diskussionen, die seitens der städtischen Denkmalpflege auch mit dem Landschaftsverband geführt wurden, konnten nur dank der engen, guten Beziehung zwischen der Bauabteilung der Kirchengemeinde und der unteren Denkmalbehörde zu einem positiven Abschluss für das Projekt gebracht werden.
Im aktuellen Projektalltag sind diese guten Beziehungen ein Erfolgsfaktor bei den Verhandlungen mit der Denkmalpflege. In der weiteren Entwicklung des Denkmalschutzes wäre es aus Sicht der Bauherrin wünschenswert, wenn es Differenzierungen hinsichtlich der Relevanz eines Bauteils für den Denkmalwert des Hauses gäbe. Es bestehen Unterschiede zwischen einer Nachkriegsdachfläche und beispielsweise dem Dach des Oktogons des Aachener Doms.
- Waldemar Schutzki
- Klimaschutzmanager der Evangelischen Kirche im Rheinland
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