Wegstreckentschädigung für Dienstreisen mit dem Rad

Die Landessynode 2023 hat beschlossen, eine Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen mit dem Fahrrad einzuführen.

Dienstreisende, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, erhalten ab einer Gesamtstrecke von mehr als 21 Kilometern im Monat 23 Cent pro Kilometer. Dienstreisenden, die weniger fahren, steht bei zweimaliger Nutzung des Fahrrads im Monat wie bisher eine Pauschale in Höhe von fünf Euro zu.

Gleichzeitig wurde mit diesem Beschluss, das Kilometergeld befristet angehoben. Die Wegstreckeentschädigung für Dienstreisen in einem privaten Kraftfahrzeug erhöht sich vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 von 30 auf 35 Cent pro Kilometer. Damit übernimmt die Landeskirche in den nächsten zwei Jahren die für Nordrhein-Westfalen geltende Regelung. Grund sind die gestiegenen Energiepreise, wodurch die bisherige Wegstreckenentschädigung „zunehmend als unzureichend empfunden“ wurde.

Für die Mitnahme anderer Dienstreisender soll es zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von fünf Cent pro Kilometer geben. Am Ende der Frist soll geprüft werden, ob „diehöhere Wegstreckenentschädigung auch für die Zeit danach geboten ist“